Krypto-Auszahlungen in Euro: Geldwäsche und Steuerhürden für Bitcoin-Besitzer
Viele Betroffene unterschätzen, dass die Umwandlung einer Kryptowährung in Euro oder sonstige Fiat-Währungen sich häufig schwieriger als erwartet gestaltet. Denn in Deutschland und anderen EU-Staaten zeigen sich die Auswirkungen einer zunehmenden Krypto-Regulierung. Ein Gastbeitrag der Rosenheimer Anwaltskanzlei CDR Legal klärt auf.
Von CDR Legal
Es ist für zahlreiche Krypto-Besitzer derzeit ein Problem: Sie stoßen bei der Realisierung ihrer Krypto-Gewinne auf praktische und rechtliche Hindernisse. In diesem Artikel informieren wir umfassend über die geltenden Regularien. Darüber hinaus geben wir Tipps, wie man sich auf potenzielle Prüfungen vorbereitet und Auszahlungsprobleme vermeidet.
Banken und Kryptowährungen: Neue Herausforderungen bei Auszahlungen
Wegen bankrechtlicher Grundlagen sind Banken bei Krypto-Auszahlungen mit hohen Beträgen besonders vorsichtig. Die hierbei relevanten Vorschriften nennt man “AML-Richtlinien”. Die Abkürzung für “Anti-Money Laundering” bezieht sich auf sämtliche Vorschriften und Gesetze, die Finanzverbrechen verhindern sollen. AML-Vorgaben können zusammen mit Sicherheitsverfahren in jedem Land individuell festgelegt werden.
In Deutschland regelt in erster Linie der Abschnitt 6 des Geldwäschegesetzes , welchen Pflichten Banken unterliegen, wenn es zu Krypto-Auszahlungen kommt. Banken und Dienstleister sind während des Umtauschs der Kryptowährungen in Euro oder andere Fiat-Währungen bei einem relevanten Verdacht dazu verpflichtet, sofort eine Geldwäscheverdachtsmeldung abzugeben. Das gilt, sobald Vertragspartner mutmaßlich für sogenannte wirtschaftlich Berechtigte handeln und diesen Umstand nicht offenlegen. Zudem besteht eine Meldepflicht für den Verdacht, dass Krypto-Vermögen im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder aus illegalen Aktivitäten stammt.
Nachdem Banken wegen einer unklaren Herkunft der Kryptowährungen, ungewöhnlich hohen Auszahlungsbeträgen oder anderen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Transaktion eine Verdachtsmeldung gemacht haben, sind verschiedene Praxisprobleme typisch. Häufig werden Transaktionen bis zur Klärung eingefroren und Überweisungen blockiert. Im Extremfall kommt es sogar zur Schließung und Sperrung der Konten. Betroffene müssen im Rahmen der erforderlichen Prüfungen durch Behörden nach der Verdachtsmeldung zunächst oft Nachfragen zu Transaktionshistorien beantworten.
EU-Regulierungen mit entscheidenden Auswirkungen auf Krypto-Transaktionen
Besonderheiten bei Krypto-Auszahlungen berücksichtigt die Europäische Union mit der Verordnung 2023/1114 , die als “Markets in Crypto-Assets Regulation” unter der Abkürzung MiCA bekannt ist. MiCA verlangt unter anderem, dass Krypto-Dienstleister nachweisen, bestimmte Pflichten bei der Identitätsverifizierung und Geldwäschebekämpfung zu erfüllen.
Die vorige EU-Geldtransferverordnung wurde mit der Verordnung 2023/1113 für die Anwendung im Zusammenhang mit Krypto-Transaktionen angepasst. Damit legt die Europäische Union durch ein neues Kapitel III viele Pflichten der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen im Detail fest. Diese Ergänzungen zur unter der Abkürzung ToFR bekannten “Transfer of Funds Regulation” stellen an Transaktionsnachweise für Krypto-Wallets neue Anforderungen.
Ein Krypto-Anbieter ist durch die ToFR-Anpassungen bei einem Kryptowerttransfer dazu verpflichtet, an den Krypto-Dienstleister einer begünstigten Person umfangreiche Angaben zum Auftraggeber zu übermitteln. Dazu zählen der Name, Wallet-Adressen und Kennungen. Klarnamen und Krypto-Wallet-Adressen des Begünstigten müssen in Transaktionsnachweisen ebenfalls erfasst sein. Krypto-Dienstleister der Empfänger sind dazu verpflichtet, die erfolgte Übermittlung der Angaben zu überprüfen und bei hohen Beträgen auch die Richtigkeit zu kontrollieren.
Steuerliche Hürden bei Krypto-Auszahlungen in Deutschland
Bei der steuerlichen Behandlung des Gewinns aus Transaktionen mit Kryptowährungen gilt für Privatpersonen in Deutschland in der Regel eine Spekulations- und Haltefrist von einem Jahr. Sobald Privatkunden Tokens über mehr als 365 Tage gehalten haben, sind bei der Veräußerung die Gewinne genauso wie die Verluste steuerfrei . Innerhalb der Spekulationsfrist bleiben die Gewinnbeträge zusammen mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften nur bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Über dieser Grenze wird für die steuerpflichtigen Krypto-Gewinne dann der persönliche Einkommenssteuersatz fällig.
Eine fehlende Dokumentation kann Probleme herbeiführen, sobald Betroffene nach Krypto-Auszahlungen vom zuständigen Finanzamt ein Auskunftsersuchen erhalten. Auf derartige Finanzamt-Nachfragen müssen die angeschriebenen Personen innerhalb einer bestimmten Frist mit detaillierten Informationen zu den Transaktionen sowie der Versteuerung antworten. Falls es daraufhin zu einer Nachversteuerung kommt, drohen manchmal neben Zinsen beispielsweise auch erhebliche Strafzahlungen als Sanktionen.
Unterschiede zwischen dem privaten Handel mit Kryptowährungen und gewerblichen Transaktionen beeinflussen die steuerliche Bewertung sehr deutlich. Sobald die Besitzer als gewerblich eingestuft sind, gilt das Krypto-Vermögen als Betriebsvermögen. Weil es für den gewerblichen Handel keine Haltefrist gibt, ist mit dieser folgenreichen Einstufung sogar nach einem Jahr keine steuerfreie Veräußerung möglich. Außerdem können bei hohen Auszahlungsbeträgen mit großen Gewinnen zusätzlich Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer anfallen.
Praktische Tipps zu Prüfungen und Auszahlungen für Krypto-Besitzer
Auch wenn offiziell noch keine Bank- oder Steuerprüfung bevorsteht, müssen Krypto-Besitzer immer auf diese Möglichkeit vorbereitet sein. Hierfür ist es in erster Linie entscheidend, Transaktionen mit vollständigen Wallet-Historien lückenlos zu dokumentieren. Außerdem lassen sich durch die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Steuerberater unangenehme Überraschungen unter anderem bei der Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Krypto-Transaktionen oft vermeiden. Genutzte Krypto-Steuer-Tools helfen den Betroffenen ebenfalls dabei, sich einen Überblick zu verschaffen.
Für reibungslose Krypto-Auszahlungen bleibt es unverzichtbar, mit Banken offen und direkt zu kommunizieren. Im Idealfall legen die Besitzer schon vor einer Auszahlung der Kryptowährungen in Euro alle erforderlichen Nachweise vor. Außerdem bleiben durch die Entscheidung für die richtigen Exchanges zahlreiche Auszahlungsprobleme vermeidbar. Grundsätzlich sollten ausschließlich seriöse Anbieter eine Option sein. Experten raten zum Beispiel von Krypto-Börsen ohne Verifizierungsverfahren bei der Anmeldung grundsätzlich ab. Krypto-Besitzer sollten im Detail überprüfen, mit welchen Banken die Anbieter kooperieren. Eine offizielle Banklizenz und die Einlagensicherung gelten in diesem Zusammenhang als zentrale Entscheidungskriterien.
Fazit: Herausforderungen und Chancen durch zunehmende Krypto-Regulierung
Aus rechtlicher Sicht ist es durchaus machbar, Kryptowährungen in Euro oder sonstige Fiat-Währungen umzuwandeln. Die hohen Anforderungen bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der notwendigen Dokumentation stellen aber oft beachtenswerte Hürden dar. Wegen des Aufwands bei der Erfüllung der Pflichten betrachten manche Betroffene die zunehmende Regulierung als Nachteil. Krypto-Besitzer dürfen jedoch nicht unterschätzen, dass die überprüfte Sicherheit mit dementsprechenden Ansprüchen an Börsen auch erhebliche Vorteile mit sich bringt. Um potenzielle Probleme bei Krypto-Auszahlungen zu vermeiden, sollten sich alle Nutzer frühzeitig mit rechtlichen Anforderungen sowie weiteren Voraussetzungen im Detail beschäftigen.
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